Reha-Sport
Der Einstieg in die Reha-Kurse ist jederzeit möglich.Was ist Rehabilitationssport?
Reha-Sport kann von jedem Arzt verordnet werden. Diese Verordnung (KV 56 - rosa Schein) n§44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittel- verordnung und ist somit Budgetneutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst in der Regel 50 Einheiten.Für wen ist Rehabilitationssport geeignet?
Rehabilitationssport kommt grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen, die dazu führen, dass der Patient nicht mehr uneingeschränkt am täglichen Leben teilhaben kann, in Betracht.Wie erhalte ich eine Reha-Verordnung?
Wenn aufgrund der Diagnose Rehabilitationssport eine sinnvolle Therapieergänzung darstellt, wird Ihr Arzt Ihnen Rehasport verordnen. Der Arzt füllt den Antrag auf Kostenübernahme aus, welchen Sie bei Ihrer Krankenkasse genehmigen lassen.Beratung unter: 02365 - 69 81 810
